Fachgebiet Dermatochirurgie
Hautveränderungen sicher und sorgfältig entfernen
Eine auffällige Hautveränderung verunsichert - und wenn sie entfernt werden soll, wollen Sie sie in guten Händen wissen. Bei uns treffen chirurgische Sorgfalt und persönliche Betreuung aufeinander: Sie verstehen jeden Schritt, bevor er passiert.
Wann sind Sie bei uns richtig?
- Ihre Hausärztin oder Ihr Dermatologe hat eine auffällige Hautveränderung festgestellt, die chirurgisch entfernt und untersucht werden soll.
- Bei Ihnen wurde Hautkrebs diagnostiziert und die Entfernung mit Defektdeckung steht an.
- Ein Lipom oder Atherom stört Sie beim Sitzen, Liegen oder in der Kleidung.
- Eine Narbe spannt, schmerzt oder stört Sie im Erscheinungsbild.
- Sie wünschen eine zweite Meinung, bevor Sie sich für einen Eingriff entscheiden.
Was wir behandeln
- Hautkrebs-Exzision mit Defektdeckung Chirurgische Entfernung («Exzision») von Hautkrebs mit feingeweblicher Untersuchung. Bei grösseren Befunden planen wir die Deckung der entstandenen Wunde so, dass Funktion und Erscheinungsbild bestmöglich berücksichtigt werden - hier kommt unsere plastisch-chirurgische Erfahrung zum Tragen.
- Gutartige Hautveränderungen Muttermale, Fibrome und andere gutartige Veränderungen, die stören oder sicher abgeklärt werden sollen.
- Lipome und Atherome Gutartige Knoten unter der Haut, die drücken oder sichtbar stören - in der Regel ambulant und in lokaler Betäubung entfernbar.
- Narbenkorrekturen Wenn eine Narbe spannt, wuchert oder auffällt, prüfen wir, ob eine chirurgische Korrektur das Bild und den Komfort verbessern kann.
So läuft die Behandlung ab
Abklärung
Wir untersuchen den Befund, besprechen die Diagnose und erklären Ihnen verständlich, ob und wie eine Entfernung sinnvoll ist.
Eingriff
Die meisten Eingriffe erfolgen ambulant in lokaler Betäubung. Sie wissen vorher genau, was auf Sie zukommt und wie lange es dauert.
Nachsorge
Entferntes Gewebe wird feingeweblich untersucht. Sie erhalten das Ergebnis, klare Pflegehinweise und einen Termin zur Nachkontrolle.
Kosten und Krankenkasse
Medizinisch begründete Eingriffe - etwa die Entfernung von Hautkrebs oder abklärungsbedürftigen Befunden - werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Ob und in welchem Umfang, hängt von Befund und Indikation ab.
Wir informieren Sie vor jedem Eingriff transparent über die zu erwartenden Kosten. Bei rein ästhetisch motivierten Entfernungen erhalten Sie vorab eine klare Offerte.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Überweisung?
Eine Überweisung ist hilfreich, aber nicht zwingend. Sie können sich auch direkt bei uns melden - wir klären dann gemeinsam, wie es weitergeht. Fachpersonen überweisen bequem über HIN.
Wird der Eingriff in lokaler Betäubung durchgeführt?
Die meisten dermatochirurgischen Eingriffe erfolgen ambulant in lokaler Betäubung. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir in der Erstkonsultation.
Was passiert mit dem entfernten Gewebe?
Entferntes Gewebe wird feingeweblich untersucht. Sie werden über das Ergebnis informiert, und wir besprechen mit Ihnen, ob weitere Schritte nötig sind.
Bleibt eine Narbe zurück?
Jeder Schnitt hinterlässt eine Spur. Wir planen Schnittführung und Wundverschluss so, dass die Narbe möglichst unauffällig verheilen kann - versprechen können wir ein bestimmtes Ergebnis nicht, sorgfältige Arbeit schon.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bei medizinischer Indikation in der Regel ja. Wir klären die Kostenfrage vor dem Eingriff mit Ihnen - damit es keine Überraschungen gibt.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Wir bieten zeitnahe Termine an. Melden Sie sich per Formular oder Telefon - wir melden uns innert einem Arbeitstag.
Lassen Sie Ihren Befund abklären.